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   LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 4 P 2187/12   

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https://dejure.org/2013,103739
LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 4 P 2187/12 (https://dejure.org/2013,103739)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.2013 - L 4 P 2187/12 (https://dejure.org/2013,103739)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 2013 - L 4 P 2187/12 (https://dejure.org/2013,103739)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.09.2002 - B 3 P 15/01 R

    Bezifferung des Klageantrags - Pflegehilfsmittel - feuchtes Toilettenpapier und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 4 P 2187/12
    Dem ist durch sachgerechte Antragstellung vorzubeugen (vgl. z.B. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 24. September 2002 - B 3 P 15/01 R - in juris).

    Der Senat lässt die Zulässigkeit des Antrages dahinstehen, weil die Klage unter keinem Gesichtspunkt begründet sein kann, die Berufung mithin zurückzuweisen ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. September 2002 - B 3 P 15/01 R -, a.a.O.).

  • BSG, 22.07.2004 - B 3 P 6/03 R

    Pflicht des privaten Pflegeversicherungsunternehmens zur Einholung eines

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 4 P 2187/12
    Diese Zeitwerte sind zwar keine verbindlichen Vorgaben; es handelt sich jedoch um Zeitkorridore mit Leitfunktion (Abschnitt F Nr. 1 der Begutachtungs-Richtlinien; vgl. dazu BSG, Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 P 6/03 R - SozR 4-3300 § 23 Nr. 3 m.w.N.).
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 P 10/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - vollstationäre Pflege - Bemessung des Pflegebedarfs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 4 P 2187/12
    Die Zeiten für den Hilfebedarf bei den einzelnen Verrichtungen, die auch bei Demenzkranken Anwendung finden, beruhen regelmäßig auf Schätzungen, denen eine gewisse und auf wenige Minuten beschränkte Unschärfe nicht abgesprochen werden kann und die dennoch hinzunehmen sind (vgl. BSG, Urteil vom 10. März 2010 - B 3 P 10/08 R - SozR 4-3300 § 15 Nr. 4).
  • BSG, 28.05.2003 - B 3 P 6/02 R

    Pflegeversicherung - richterliche Schätzung des Hilfebedarfs - Begleitung des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 4 P 2187/12
    Selbst wenn man hiervon ausginge, wäre eine Beaufsichtigung und Kontrolle bei der Nahrungsaufnahme nur als berücksichtigungsfähige Hilfe einzustufen, wenn sie von einer solchen Intensität wäre, dass die Pflegeperson - wie beim Füttern - praktisch an der Erledigung anderer Aufgaben gehindert wäre bzw. diese, wenn auch möglicherweise nur kurzzeitig, unterbrechen müsste, die Hilfe also über das - gewissermaßen "nebenbei" erfolgende - bloße "Im-Auge-Behalten" des Pflegebedürftigen und das nur vereinzelte, gelegentliche Auffordern bzw. Ermahnen hinausginge (BSG, Beschluss vom 8. Mai 2001 - B 3 P 4/01 B - in juris; Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 P 6/02 R - in juris; s.a. D 4.0/II Begutachtungs-Richtlinien).
  • BSG, 21.02.2002 - B 3 P 12/01 R

    Pflegeversicherung - Feststellung - Pflegebedarf - Transferzeit - Verlassen und

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 4 P 2187/12
    § 14 SGB XI stellt allein auf den "Bedarf" an Pflege und nicht auf die im Einzelfall unterschiedliche Art der Deckung dieses Bedarfs oder die tatsächlich erbrachte Pflege ab (vgl. BSG, Urteil vom 21. Februar 2002 - B 3 P 12/01 R - SozR 3-3300 § 14 Nr. 19).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 5/97 R

    Pflegeversicherung - Abgrenzung - hauswirtschaftliche Versorgung - Grundpflege -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 4 P 2187/12
    Der Senat vermag - dem Sachverständigen Dr. S. und den Gutachtern der Pflegefachkräfte Rauschenberger, Hempel, B.-B. und L. folgend - deshalb nicht festzustellen, dass hier die Pflegeperson durch die Überwachung der Nahrungsaufnahme in solchem Umfang zeitlich und örtlich eingebunden sind, dass sie anderweitigen Tätigkeiten nicht nachgehen kann (vgl. BSG, Urteil vom 19. Februar 1998 - B 3 P 5/97 R - a.a.O.).
  • BSG, 08.05.2001 - B 3 P 4/01 B

    Beaufsichtigungsbedarf und berücksichtungsfähige Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 4 P 2187/12
    Selbst wenn man hiervon ausginge, wäre eine Beaufsichtigung und Kontrolle bei der Nahrungsaufnahme nur als berücksichtigungsfähige Hilfe einzustufen, wenn sie von einer solchen Intensität wäre, dass die Pflegeperson - wie beim Füttern - praktisch an der Erledigung anderer Aufgaben gehindert wäre bzw. diese, wenn auch möglicherweise nur kurzzeitig, unterbrechen müsste, die Hilfe also über das - gewissermaßen "nebenbei" erfolgende - bloße "Im-Auge-Behalten" des Pflegebedürftigen und das nur vereinzelte, gelegentliche Auffordern bzw. Ermahnen hinausginge (BSG, Beschluss vom 8. Mai 2001 - B 3 P 4/01 B - in juris; Urteil vom 28. Mai 2003 - B 3 P 6/02 R - in juris; s.a. D 4.0/II Begutachtungs-Richtlinien).
  • BSG, 24.10.2008 - B 3 P 23/08 B

    Bemessung des Pflegebedarfs in der sozialen Pflegeversicherung, Berücksichtigung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 4 P 2187/12
    Generell gilt, dass ein allgemeiner Aufsichtsbedarf zur Motivation und Kontrolle eines Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen bei der Bemessung des Pflegebedarfs im Sinne der §§ 14 und 15 SGB XI nicht berücksichtigt werden kann, für die Ermittlung von Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegestufen es allein auf den Hilfebedarf bei den in § 14 Abs. 4 SGB XI genannten Verrichtungen ankommt, die Beaufsichtigung zur Vermeidung einer Selbst- oder Fremdgefährdung ebenso wenig in Ansatz gebracht werden kann wie eine allgemeine Ruf- oder Einsatzbereitschaft einer Pflegeperson sowie der Aufsichtsbedarf, wie er bei bestimmten Erkrankungen anfällt, nach dem Gesetz bei der Bemessung des Grundpflegebedarfs nicht berücksichtigt werden darf (BSG, Beschluss vom 24. Oktober 2008 - B 3 P 23/08 B -, m.w.N., in juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.04.2012 - L 4 P 3854/11
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 20.09.2013 - L 4 P 2187/12
    Ob ein zur Grundpflege zählender Hilfebedarf bei der Aufnahme der Nahrung besteht, wenn ein psychisch kranker Mensch zum Essen angehalten werden muss, weil bei ihm die Einsichtsfähigkeit dafür fehlt, dass es aus Gesundheitsgründen notwendig ist, Widerwillen erregende Speisen oder Speisen in großen Mengen - über den Appetit hinaus - einzunehmen, lässt der Senat offen (vgl. BSG, Urteil vom 29. März 1999 - B 3 P 12/98 R -, in juris; Urteil des Senats vom 27. April 2012 - L 4 P 3854/11 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.06.2022 - L 4 P 2403/20

    Soziale Pflegeversicherung - Grenzgänger - Verhinderungspflege - keine im Wege

    Denn eine Klärung erübrigt sich, weil die Klage unter keinem Gesichtspunkt begründet sein kann, die Berufung des Klägers mithin auf jeden Fall zurückzuweisen ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 18. Februar 2016 - B 3 P 2/14 R - juris, Rn. 12; Urteil vom 24. September 2002 - a.a.O., Rn. 12; Senatsurteile vom 19. Mai 2010 - L 4 P 5933/08 - und vom 20. September 2013 - L 4 P 2187/12 - jeweils www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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